Wer im Pflegeheim wohnt und betreut wird, muss immer tiefer in die eigene Tasche greifen: Mit einer Steigerung von 8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr hat die durchschnittliche Eigenbeteiligung erneut einen Satz nach oben vollzogen, der die allgemeine Teuerungsrate weit
hinter sich lässt. Nach Daten des Verbands der Ersatzkassen (vdek) müssen aktuell 3.108 Euro monatlich zugezahlt werden; 2024 lag der Durchschnittswert bei 2.871 Euro. Am kostspieligsten ist stationäre Pflege in Bremen (3.449 Euro) und Nordrhein-Westfalen (3.427), während die Sachsen-Anhaltiner (2.595) den bundesweit geringsten Zuschuss leisten müssen.
Ein baldiges Ende dieser enormen, stetig wachsenden Belastung für Pflegebedürftige zeichnet sich nicht ab. Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner fordert deshalb Reformen, etwa eine Übernahme der Investitions- und Ausbildungskosten durch die Länder. Dadurch ließe sich die Durchschnitts-Eigenbeteiligung um 507 bzw. 114 Euro senken. Auch damit dürften die Pflegekosten allerdings noch die finanziellen Möglichkeiten vieler Bundesbürger sprengen. Eine zeitige private Vorsorge mit einer Pflegezusatzversicherung kann dieses Kostenrisiko für wenige Euro im Monat effektiv entschärfen.
Vorsicht vor überhöhten Arztrechnungen im Ausland!
CR Finanzservice | Keine KommentareKommt es im Urlaub zu Verletzungen oder Erkrankungen, ist eine ärztliche Konsultation oft
unvermeidlich. Sorgsam sollte man jedoch auswählen, bei wem man sich in Behandlung begibt
– und das nicht nur aus medizinischen Gründen. Denn einige Versorger nutzen die Not
betroffener Touristen zur Abzocke. So mehren sich etwa Berichte, wonach in ägyptischen
Reisehochburgen mitunter das 20- bis 30-Fache der Honorare verlangt wird, die hierzulande
üblich sind. Besonders unangenehm fallen dabei Hotelärzte und -kliniken auf. Es kommt auch
vor, dass Hotelpersonal Provision für die Empfehlung an bestimmte Mediziner erhält, weshalb
solche Tipps nicht immer zuverlässig sind.
Der ohnehin dringend zu empfehlende Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung
schützt die überteuert behandelten Patienten nur bedingt: Erstattet werden nur die ortsüblichen
Kosten. Den Rest müssen die Versicherten selbst übernehmen. Sie sollten daher wenn möglich
Vertragsärzte und -kliniken des Versicherers in Anspruch nehmen. Zudem ist es sinnvoll, die
Leistungen und Preise vor einer Behandlung schriftlich zu fixieren.